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Berufskraftfahrerweiterbildung PDF Drucken Seite weiterempfehlen
Berufskraftfahrer - Weiterbildung für LKW- und Busfahrer


Wie Sie bereits wissen besteht für alle LKW Fahrer die ihre Fahrerlaubnis gütergewerblich nutzen, ab dem 10.09.2009 die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Der Umfang der Weiterbildung beträgt 35 Stunden á 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren. Die dafür entwickelten 5 Module sollen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr und die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise dienen.

 

Getreu dem Motto „Zeit ist Geld“ bieten wir die 5 Module auch in einem 4-tägigen „Crashkurs“ an!

 

 

Eine erste Weiterbildung für Lkw-Fahrer ist bis spätestens 2014 zu absolvieren und kann zum Zwecke der Synchronisierung des Führerscheinablaufes beim ersten mal bis September 2016 rausgezögert werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist. Danach besteht für jeden die Pflicht der Weiterbildung und muss alle 5 Jahre gegenüber der Führerscheinstelle nachgewiesen werden. Ansonsten verliert die Fahrererlaubnis die Gültigkeit. Wer als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnet oder zulässt, muss auf ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro gefasst sein. Fahrern, die ohne die nötige Qualifikation unterwegs sind, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. 

 

Bei Interesse informieren Sie sich unter: http://www.fahrerweiterbildung.info/

 
 
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